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BGH, 25.10.1951 - 3 StR 413/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.05.1952 - 3 StR 221/51
Rechtsmittel
Zu Bedenken könnte lediglich Anlass geben, dass das Schwurgericht nur die mögliche Furcht vor einer Bestrafung wegen Ehebruchs und wegen Betrugs ausdrücklich erörtert hat (insoweit lässt die Beweiswürdigung entgegen der Ansicht der Revision keinen Rechtsfehler erkennen), dass aber als Vortat im Sinne des § 157 StGB auch eine frühere falsche Aussage in Betracht kommen kann (vgl. Urteile des BGH 2 StR 272/51, 3 StR 413/51, 4 StR 123/50).